Digitale Souveränität
Was ich darunter verstehe
Was das Recht inzwischen dazu sagt
Mit dem Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854), der seit dem 12. September 2025 gilt, will die EU den Wechsel zwischen Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten erleichtern, um den Cloud-Markt zu öffnen [1]. Ab dem 12. Januar 2027 sollen Wechselentgelte einschließlich der Gebühren für den Datenexport ganz entfallen. Bis dahin dürfen Anbieter die ihnen entstehenden Kosten für Wechsel und Datenexport weiter berechnen [2].
Warum das nur ein Anfang ist
Quellen
- Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) ↗, Europäische Kommission, abgerufen am 2026-10-13. Quellenart: primär. Prüfstatus: Text gelesen.
- Data Act explained ↗, Europäische Kommission, abgerufen am 2026-10-13. Quellenart: primär. Prüfstatus: Text gelesen.