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Digitale Souveränität

Was ich darunter verstehe

Was das Recht inzwischen dazu sagt

Mit dem Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854), der seit dem 12. September 2025 gilt, will die EU den Wechsel zwischen Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten erleichtern, um den Cloud-Markt zu öffnen [1]. Ab dem 12. Januar 2027 sollen Wechselentgelte einschließlich der Gebühren für den Datenexport ganz entfallen. Bis dahin dürfen Anbieter die ihnen entstehenden Kosten für Wechsel und Datenexport weiter berechnen [2].

Warum das nur ein Anfang ist

Veröffentlicht: 2026-10-13 · Zuletzt geprüft: 2026-10-13

Quellen

  1. Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) ↗, Europäische Kommission, abgerufen am 2026-10-13. Quellenart: primär. Prüfstatus: Text gelesen.
  2. Data Act explained ↗, Europäische Kommission, abgerufen am 2026-10-13. Quellenart: primär. Prüfstatus: Text gelesen.

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